Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Anwendungsbereich
1.1. Vorbehaltlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen gelten diese Geschäftsbedingungen für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen und Auskünften, die von uns erbracht werden. Geschäftsbedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2 Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Verträge mit dem Kunden sowie für künftige an ihn zu erbringende Lieferungen und sonstigen Leistungen.
2. Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Sie werden erst mit unserer Auftragsbestätigung verbindlich. An uns gerichtete Aufträge, Vertragsänderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Telefonisch oder in anderer Form erteilte Aufträge gelten als angenommen, wenn der Auftrag von schriftlich bestätigt wird oder die Versendungen bzw. Aushändigung der Ware erfolgt.
2.2 Der Vertragsabschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist. Insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
3. Lieferung und Gefahrübergang
3.1 Erfüllungsorte für unsere sämtlichen Lieferverpflichtungen sind unser Werk, unse-re Niederlassung oder unser Auslieferungslager, in dem die Ware dem ersten Beförderer zur Übermittlung an den Kunden übergeben wird.
3.2 Unsere Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mangels abweichender Vereinbarung spätestens auf den Kunden über, sobald wir die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendungen bestimmten Person übergeben haben. Auch bei Lieferung durch uns, der Übernahme sonstiger am Lieferort auszuführender Pflichten oder bei der Übernahme der Trans-portkosten durch uns findet der Gefahrübergang statt. Auf Verlangen und Kosten des Kunden sind wir verpflichtet, von diesem gewünschte Versicherungen abzuschließen.
3.3 Bei Selbstabholung bzw. Abholung durch ein vom Kunden beauftragtes Transportunternehmen geht die Gefahr mit dem Beginn der Beladung auf den Kunden über; in diesen Fällen ist der Kunde für die betriebs- und beförderungssichere Be- und Entladung allein zuständig und verantwortlich. Wirken wir dabei mit, so geschieht des im Auftrag sowie auf Gefahr des Kunden. Der Kunde stellt uns von Ansprüchen frei, die gegen uns wegen Schadenereignissen aus nicht betriebs- und beförderungssicherer Beladung geltend gemacht werden. Im Übrigen stellt uns der Kunde von etwaigen Nachteilen und/oder Belastungen frei, die bei uns dadurch eintreten, dass der von ihm oder auf seine Anweisung eingesetzte Beförderer gegen Vorschriften des Güterverkehrsgesetzes verstoßen hat.
3.4 Beanstandungen wegen Transportschäden hat der Kunde unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen mit Kopie an uns innerhalb der dafür vorgesehenen besonderen Fristen anzuzeigen.
3.5 Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
3.6 Teillieferungen sind zulässig, soweit diese handelsüblich sind oder deren Ursache in der Menge und/oder Materialeigenart des Liefergegenstandes begründet ist.
4. Lieferzeit
4.1 Die im Angebot oder der Auftragsbestätigung angeführte Lieferzeit ist grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, diese werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
4.2.Unvorhersehbare und nicht in unseren Einflussbereich fallende Umstände (wie z.B. Streiks, Unwetter etc.) berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder wegen des nicht erfüllten Teils vom Vertrage zurückzutreten; dies gilt unabhängig davon, ob die vorbezeichneten Ereignisse bei uns selbst oder einem unserer Lieferanten eingetreten sind. Das Rücktrittsrecht besteht, falls die Ereignisse lediglich eine kurze Störung unserer Lieferfähigkeit begründen.
4.3 Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so kann der Kunde Verzugsschäden nur nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffer 1ß dieser AGB geltend machen. Der Höhe nach ist der Schadenersatz beschränkt auf 0,5 % des Rechnungsbetrages für jede vollendete Woche, während derer wir uns im Lieferverzug befinden, höchstens jedoch 5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung; diese Haftungsbe-schränkung findet keine Anwendung, wenn der Lieferverzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht.
4.4 Falls wir vereinbarte Lieferfristen nicht einhalten, kann uns der Kunde eine angemessene Frist zur Leistung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz statt Leistung kann der Kunde nicht geltend machen; dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch einfache Fahrlässigkeit für vertragstypisch vorhersehbare Schäden aus rechtlichen Gründen zwingend gehaftet wird.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Unsere Preise gelten ab Werk, d.h. ausschließlich Versand, Verpackung und Versicherungskosten sowie gesetzlicher Mehrwertsteuer; ist ein Preis nicht besonders vereinbart, so gilt die jeweils aktuelle Preisliste.
5.2. Der Kaufpreis wird – sofern nichts anderes vereinbart ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Ab Fälligkeit schuldet der Kunde Fälligkeitszinsen in Höhe der gesetzlichen Zinsen des § 288 Abs. 2 BGB. Zahlungen haben ohne Abzug zu erfolgen. Wechsel und Scheck werden nur erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Verzug tritt bei Mahnung nach Fälligkeit, jedenfalls aber 15 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung ein.
5.3. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen oder unter Hinweis auf solche Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Der Kunde kann ein Zurückhaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, nicht ausüben.
5.4 Wird uns nach Vertragsabschluss bekannt, dass Wechsel des Kunden protestiert sind, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn eingeleitet worden sind oder eine sonstige Vermögensverschlechterung eingetreten ist, können wir auch noch nicht fällige Forderungen sowie solche Forderungen aus der Geschäftsverbindung, für die ein Wechsel oder Scheck hingegeben worden ist, sofort geltend machen, wenn und soweit sich aus den vorbezeichneten Umständen ergibt, dass die uns geschuldete Gegenleistung gefährdet ist.
5.5 Die Nichteinhaltung dieser Zahluungsbedingungen berechtigt uns, so lange jede Lieferung einzustellen und nur noch gegen Vorkasse oder Barzahlung zu liefern, bis die Rückstände beglichen sind.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung unser Forderungen gegen den Kunden vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsprodukte für die Dauer des Eigentumsvorbehaltes sorgfältig zu behandeln und auf unser schriftliches Verlangen angemessen zu versichern.
6.2 Eine Veräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Liefergegenstände (nachfolgend: Vorbehaltsprodukte) ist dem Kunden nur im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs gestattet. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsprodukte zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder sonstige unser Eigentum gefährdende Verfügungen zu treffen. Der Kunde tritt schon jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung an uns ab; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Wir können diese Ermächtigung sowie die Berechtigung zur Weiterveräußerung widerrufen, wenn und soweit der Kunde mit uns geschuldeten Zahlungen im Verzug ist.
6.3 Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren oder auf die übergegangenen Forderungen sind uns sofort zu melden.
6.4 Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsprodukte erfolgen für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf uns übergeht.
6.5 Gerät der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so können wir unbeschadet unserer sonstigen Rechte sofort die Herausgabe der Vorbehaltsprodukte verlangen.
6.6 Übersteigt der realisierbare Wert der für uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
7. Mängelrügen und Gewährleistungsrechte
7.1 Bei der Lieferung nicht von uns hergestellter Waren ist die Haftung für vom Hersteller angegebene Eigenschaften der Ware ausgeschlossen.
7.2 Die Ware ist unverzüglich nach der Anlieferung zu untersuchen. Etwaige Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens bis Ablauf des Empfangstages, per Telefax zu erheben. Mängelrügen bei Milch müssen sofort erhoben werden. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
7.3 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nacherfüllung. Die Kosten der Nacherfüllung gehen insoweit zu Lasten des Kunden, als diese darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde die Ware an einen anderen Ort als seine gewerbliche Niederlassung verbracht hat, es sei denn, dies gehört zum bestimmungsgemäßen Gebrauch. Schlägt die Nacherfüllung fehl, wird diese von uns verweigert oder ist diese dem Kunden unzumutbar, ist der Kunde bei Vorliegen solcher Mängel, die eine wesentliche Vertragsverletzung darstellen, berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages bzw. in allen anderen Fällen die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Schadenersatz- bzw. sonstige Zahlungsansprüche kann der Kunde nur nach Maßgabe von Ziffer 10 dieser AGB geltend machen.
8. Retouren
Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist eine Rückgabe ausgelieferter Ware nicht möglich. Wird dennoch Ware zurückgegeben, so gilt die Warenrückgabe nicht als Anerkennung einer Gutschrift, auch wenn der Warenempfang quittiert wird.
9. Leergut
Die von uns dem Kunden überlassenen Leihgegenstände (z.B. Transportbehälter und Flaschen) bleiben auch bei Pfandhinterlegung unser Eigentum. Sie sind vom Kunden nach bestimmungsgemäßem Gebrauch sofort in einwandfreiem Zustand an uns zurückzugeben, andernfalls sind wir berechtigt die Wiederbeschaffung in Rechnung zu stellen. Einwegpackungen werden nicht zurückgenommen.
10. Haftung
10.1 Nicht ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatz- und Aufwendungserstattungsansprüche des Kunden für jede Form der Schlechterfüllung des Vertrages sowie Fälle der unerlaubten Handlung sind ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Wir haften auch für leichte Fahrlässigkeit, soweit wir vertraglich das Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben oder es sich um Pflichten handelt, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Kunde vertrauen kann („Kardinalspflichten“).
10.2 Der Höhe nach beschränkt sich unsere Schadenersatzverpflichtung außer in den Fällen vorsätzlicher oder grabfahrlässiger Schadensverursachung sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden.
11. Gerichtsstand und anwendbares Recht
11.1 Soweit der Kunde Unternehmer oder juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ist das für uns zuständige Gericht ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Es steht uns jedoch frei, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.
11.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt Schweizer Recht.
11.3 Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.